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Legionellenfreie Trinkwasserinstallationen

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Arbeitsschritte

Umsetzung der TrinkwV gemäß der Informationen des DVGW

Die Umsetzung beinhaltet die nachfolgend aufgeführten Teilschritte.

Trinkwassercheck

1. Bestandsaufnahme anhand von Installationsplänen und/oder Ortsbesichtigung sowie der Festlegung der Probennahmestellen ggf. Fotodokumentation

2. Überprüfung der Anlagendokumentation mit Beschreibung und Strangschema

3. Erfassung aller nicht regelmäßig genutzten Entnahmestellen

4. Ermittlung der Stagnationsstränge

5 .Ermittlung nicht notwendiger Entnahmestellen

6. Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Trinkwassererwärmungsanlage

7. Überprüfung des vorgehaltenen Wasservolumens

8. Überprüfung der Größe von Trinkwasseraufbereitungsanlagen

9. Prüfung der Funktionsweise von Zirkulationen

10. Durchführung der regelmäßigen Spülung mit Dokumentation

11. Überprüfung der Wartung

12. Grundreinigung/Wartung der Trinkwassererwärmungsanlage

Orientierende Untersuchung

Durchführung der Probennahme zur Untersuchung des Trinkwasser (orientierende Untersuchung)

Die gesetzliche Untersuchungspflicht nach §14 Abs. 3 der TrinkwV bezieht sich auf Großanlagen zur Trinkwassererwärmung,

  • die Duschen oder sonstige Einrichtungen zur Wasservernebelung enthalten,
  • sofern aus diesen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.

Großanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (siehe DVGW W 551)

  • Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt > 400 l und /oder einem Inhalt > 3 l in der jeweils betrachteten Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.

Neben der TrinkwV kann sich für den Betreiber auch eine Untersuchungspflicht aus anderen Rechtsbereichen ergeben, z. B. Verkehrssicherungspflicht, Arbeitsschutz, Arbeitsstättenverordnung, Krankenhaushygiene etc.

Untersuchungsziele

Gemäß Trinkwasserverordnung ist der „technische Maßnahmenwert“ ein Wert, bei dessen Erreichen oder Überschreiten eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasserinstallation im Sinne einer Gefährdungsanalyse eingeleitet werden.

Die ergänzende systematische Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung von erwärmtem Trinkwasser auf Legionellen dient der Aufdeckung einer Legionellenkontamination in der Trinkwasserinstallation. Dies erfordert eine zielgerichtete Vorgehensweise bei der Festlegung der repräsentativen Probenahmestellen und bei der Durchführung der Probenahmen, die nachstehend beschrieben werden.

Nur die so ermittelten Untersuchungsergebnisse lassen erforderliche Beurteilung einer Trinkwasserinstallation zu. Bei einem Nachweis von Legionellen in einer Konzentration von > 100KBE/100ml ist der technische Maßnahmenwert gemäß Anlage 3 Teil II der TrinkwV erreicht oder überschritten. Bei Legionellenkonzentrationen von < 100KBE/100 ml ist die Anforderung für diesen Parameter eingehalten.

Durchführung der Probennahme

Die Vorgehensweise zur Durchführung der Probenahme wird in Anlage 4 Teil II b der Trinkwasserverordnung benannt. Sie erfolgt nach Zweck b) der DIN EN ISO 19458

Die Probenahme nach DVGW W 551 zur systematischen Beurteilung der Trinkwasserinstallation ist unter dem normalen Betriebszustand der Trinkwasserinstallation (Routinebetrieb) durchzuführen. Die geforderten Proben pro Großanlage (eine Probenserie) sind an einem Kalendertag zu entnehmen. Eine Probenserie muss immer Proben am Austritt des Trinkwassererwärmers, am Eintritt der Zirkulationsleitung in den Trinkwassererwärmer sowie an einer geeigneten Anzahl repräsentativer peripherer Entnahmestellen erfolgen.

Die Festlegung und Lage der Probenahmestellen (evtl. Anlagenskizze) sowie Name und Qualifikation der fachkundigen Person, die diese vorgenommen hat (z. B. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, Fachinstallateur, Fachplaner, Labormitarbeiter) sind zu dokumentieren. Die Probenahmestellen sind für diese Untersuchungen verwechslungssicher zu kennzeichnen.

Schritte der Probennahme

Vorbereitung der Entnahmestelle:

  • Entfernen von Strahlreglern und anderen Vorrichtungen
  • Desinfektion. Die Entnahmearmatur ist vorzugsweise durch Abflammen oder, wenn dies nicht möglich ist, durch andere vergleichbare Verfahren (z.B. gründliches Abwischen mit Isopropanol (70% v/v) zu desinfizieren; siehe DIN EN ISO 19458)

Spülung der Entnahmearmatur:

  • Öffnen der Entnahmearmatur und Ablauf von ca. 1 l Wasser in einem Messbecher und verwerfen des Wassers,
  • Befüllung des Probenbehälters.

Direkt anschließend (ohne Schließen und erneutes Wiederöffnen der Entnahmearmatur) Trinkwasser in einen sterilen Probenbehälter abfüllen und diesen verschließen.

Messung der Temperatur bei der Probenahme.

Direkt anschließend weitere ca. 250 ml Trinkwasser in einen Messbecher abfüllen und die Wassertemperatur („Probentemperatur“) messen und dokumentieren.

Messung der Wassertemperatur bei Temperaturkonstanz.

Trinkwasser aus der Entnahmearmatur bis zur Temperaturkonstanz in einen Messbecher ablaufen lassen und in dem Messbecher die Wassertemperatur messen. Die Temperatur ist ebenfalls zu dokumentieren („Konstante Temperatur“).

Die Entnahmestellen in der Peripherie der Trinkwasserinstallation sollten in Bereichen mit Vernebelung (z.B. Duschen) liegen und desinfizierbare Entnahmearmaturen aufweisen. Da es sich um eine systematische Untersuchung handelt, ist eine Probenahme direkt an Duschköpfen/Duschschläuchen zu vermeiden. Stattdessen sollten Entnahmearmaturen oder Eckventile an nahe gelegenen Waschtischen genutzt werden.

Eine Probenahme aus einer Mischarmatur, aus der nur Mischwasser entnommen werden kann (d.h. bei der eine Zwangsmischung von kaltem Trinkwasser zu erwärmten Trinkwasser erfolgt und die nicht abstellbar sind) ist für eine systematische Beurteilung nach DVGW W 551 nicht zulässig. In einem solchen Fall muss eine andere Entnahmestelle genutzt werden.

Dokumentation der Probenahme

Die Dokumentation der Probenahme auf dem Probenahmeformular umfasst sowohl die eindeutige Kennzeichnung der gefüllten Probenbehälter als auch die eindeutige Beschreibung der Probenahmestelle sowie die Probenahmetechnik [nach Zweck b) der DIN EN ISO 19458]. Die Dokumentation sollte alle Angaben gemäß § 15 Absatz 3 der TrinkwV enthalten.

Gefährdungsanalyse und Maßnahmenplan

Werden in einer oder mehreren Proben Legionellen >100 KBE nachgewiesen, ist eine Gefährdungsanalyse zu erstellen.

In Absprache mit dem Gesundheitsamt ist dann ein entsprechender Maßnahmenplan zu erstellen und abzuarbeiten.

Die weitergehende Untersuchung dient der zielgerichteten Lokalisation der Kontamination im Detail zur Erstellung des Maßnahmenplans.

Bei der weitergehenden Untersuchung werden alle Steigstränge und alle Seitenstränge beprobt.

Desinfektion von Trinkwasserinstallationen

zur Beseitigung mikrobieller KontaminationenIn Trinkwasserinstallationen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, gebaut, in Betrieb genommen, betrieben und gewartet werden, ist eine mikrobiologisch einwandfreie Trinkwasserqualität an den Entnahmestellen auch ohne Einsatz von Desinfektionsmittel zu erwarten.Bestimmungsgemäßer Betrieb u.a. mit regelmäßiger Wasserentnahme.Kaltwassertemperatur nicht über 25°C.

Warmwassertemperatur in der gesamten Zirkulation nicht unter 55°C.

Eine permanente chemische Desinfektion des Trinkwassers bei gleichzeitiger Absenkung der Warmwassertemperatur mit dem Ziel einer Energieeinsparung entspricht nicht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Sie widerspricht außerdem dem Minimierungsgebot der TrinkwV.

Werden die Grenzwerte der TrinkwV für mikrobiologische Parameter oder die Richtwerte der UBA-Empfehlungen überschritten, muss die Kontamination aus Gründen des Gesundheitsschutzes beseitigt werden. In diesen Fällen kann eine Desinfektion des Trinkwassers bis zur technischen Sanierung der Trinkwasserinstallation erforderlich sein.

Die chemische Desinfektion ist grundsätzlich nur von Fachfirmen durchzuführen.

Das Desinfektionsverfahren ist auf die in der Trinkwasserinstallation vorhandenen Werkstoffe abzustimmen. Die Desinfektion ist mit allen relevanten Begleitumständen zu dokumentieren

In keinem Fall ersetzt die Desinfektion die Sanierung einer Trinkwasserinstallation.

Desinfektion der Anlage

Die Anlagendesinfektion ist im Gegensatz zur Desinfektion des Trinkwassers eine diskontinuierliche Maßnahme, die eine Trinkwasserinstallation von der Kontaminationsstelle bis zur Entnahmestelle des Verbrauchers erfasst. Während der Desinfektion der Anlage steht dem Verbraucher kein Trinkwasser aus der Trinkwasserinstallation zur Verfügung.

Vor Beginn einer Desinfektionsmaßnahme müssen die Ursache und die Stelle der Kontamination möglichst eindeutig ermittelt werden, wobei ggf. auch die zentrale Wasserversorgung in die Abklärung einbezogen werden muss. Die Kontaminationsstelle ist gezielt in die Sanierung einzubeziehen. Nicht desinfizierbare kontaminierte Komponenten müssen erneuert werden.

Eine Anlagendesinfektion ist nur nachhaltig, wenn die Ursachen der Kontamination beseitigt werden. Ansonsten ist der Erfolg nur temporär. Die Anlagendesinfektion erfolgt in der Praxis thermisch oder durch den Einsatz chemischer Desinfektion. Die Wirksamkeit kann durch eine vorhergehende Spülung mit Wasser allein oder durch pulsierenden Luftzusatz erhöht werden.

Nach einer Anlagendesinfektion ist die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers erneut durch eine zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstelle zu prüfen.

Thermische Desinfektion der Anlage

Bei der thermischen Desinfektion zur Legionellenbekämpfung im Sinn des DVGW-Arbeitsblattes W 551wird die Wassertemperatur so eingestellt, dass sie an allen Stellen der Trinkwasserinstallation für min. 3 Min. über 70°C beträgt. Dies ist zu prüfen und zu dokumentieren.

Es sind bei der thermischen Desinfektion besondere sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen. Zum Schutz vor z. B. Verbrühungen.

Chemische Desinfektion der Anlage

Für die chemische Desinfektion werden bevorzugt Natriumhypochlorit, Chlordioxid und Wasserstoffperoxid verwendet. Die Awendungskonzentrationen zur Desinfektion der Anlage liegen deutlich über den zur Desinfektion des Trinkwassers nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Konzentrationen. Die erforderlichen Reaktionszeiten können erfahrungsgemäß bis zu 24 Std. betragen.

Eine wirksame Konzentration des Desinfektionsmittels ist an jeder Entnahmestelle nachzuweisen und zu dokumentieren. Nach Abschluss der Desinfektion ist die Anlage bis zur völligen Entfernung des Desinfektionsmittels mit Trinkwasser zu spülen.

Da Desinfektionsmittel stark oxidierende Substanzen sind, kann es unter Umständen schon bei einmaliger Anwendung zu einer Schädigung der Trinkwasserinstallation kommen. Die eingesetzten Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation wie Metalle und Kunststoffe reagieren unterschiedlich stark. Herstellerangaben zur Beständigkeit der eingesetzten Werkstoffe sind zu beachten.

Desinfektion des Trinkwassers

Unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Kontamination und Ihrer hygienischen Bedeutung kann es aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig sein, vor und/oder während einer technischen Sanierung eine kontinuierliche Desinfektion des Trinkwassers vorzunehmen.

Planung, Bau und Inbetriebnahme der Desinfektionsanlagen sollten nur durch Fachunternehmen erfolgen. Der Betreiber ist zu unterweisen.

Die Desinfektionsanlage, insbesondere deren Mess- und Regeltechnik, müssen zu jeder Zeit sicherstellen, dass die Anforderungen der TrinkwV eingehalten werden.

Anlagensanierung

Zum Schluss werden alle anlagentechnischen Maßnahmen gemäß Maßnahmenplan umgesetzt, z.B.

  • Verbesserung der Netzstruktur
  • Ausbildung von durchgeschliffenen Leitungen mit kleinerem Querschnitt zur Erreichung schnellen Wassertausches und Vermeidung von Stagnation
  • Einbau von Spülventilen
  • Austausch von Anlagenkomponenten z.B. Armaturen, Ventile, Warmwasserspeicher etc.
  • Rückbau von Stagnationsleitungen
  • Bauliche Trennung des Trinkwassersystems vom Löschwassersystem
  • Ausbau der fest installierten Umgehungsleitungen bzw. Einbau von motorischen Absperrventilen zur Gewährleistung eines regelmäßigen Wasseraustausches (ca. 1,5 Fache des Wasserinhalts des entsprechenden Stranges)
  • Überprüfung der Zirkulation
  • Einbau von thermischen und statischen Strangregulierungsventilen zum hydraulischen Abgleich der Zirkulationssysteme
  • Umbau der Sammelsicherung zu einer Einzelsicherung

Abschließend erfolgt

  • Analyse
  • Freimessung zur Überprüfung des Sanierungserfolges

Literatur und Normen

die es einzuhalten gilt bzw. als Richtlinie zur ordnungsgemäßen Umsetzung

  • IFSG (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen)
  • DVGW W 551:2004-04 Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasserinstallationen; Deutscher Verein des Gas-Wasserfaches e.V. Bonn April 2004
  • Trinkwasserverordnung vom 21.05.201 (BGBI.I.S. 959) die zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 3.5.2011 (BGBI.I.S 748, 2062) geändert worden ist.
  • Empfehlungen des Umweltbundesamtes, Nachweis von Legionellen in Trinkwasser und Badewasserbecken- Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trink- und Badewasserkommission des Umweltbundesamtes, Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 2000 43:911-915
  • DIN EN ISO 19458: 2006-12 Wasserbeschaffenheit-Probennahme für mikrobiologische Untersuchungen (ISO 19458:2006)
  • DVGW-Wasserinformation Nr. 74 Hinweis zur Durchführung von Probennahmen aus der Trinkwasserinstallation für die Untersuchung auf Legionellen
  • VDI 6023 (Hygiene in Trinkwasserinstallationen Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandsetzung)
  • DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen, Technische Regeln DVGW Teile 1-8
  • DIN EN 806 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen Teil 1-5
  • DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen, DVGW Technische Regeln EN 1717:2000
  • DVGW 551 Trinkwassererwärmungs- Trinkwasserleitungsanlagen Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Bau, Betrieb und Sanierung von Trinkwasserinstallationen
  • VDI 6023 Hygiene in Trinkwasserinstallationen Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb und Instandhaltung Juli 2006
  • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001) Artikel 1 der Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21 Mai 2001 (BGBI 2001 Teil 1, Nr. 24 S. 959) geändert durch Artikel 263 der Verordnung vom 25.11.2003 ( BGBI. I.S. 2304).
  • Nachweis von Legionellen in Trinkwasser und Badebeckenwasser, Empfehlungen des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trink- und Badewasserkommission des Umweltbundesamtes, Bundesgesundheitsblatt 2000, 43:91-915, Springer-Verlag 2000
  • Empfehlungen der Trinkwasserkommission zur Risikoeinschätzung zum Vorkommen und zu Maßnahmen beim Nachweis von Pseudomonas aeruginosa in Trinkwassersystemen. Empfehlungen des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes Bundesgesundheitsblatt 2000, 45:187-188, Springer-Verlag 2002
  • DVGW W 291 Reinigung und Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen
  • Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß §11 TrinkwV 2001
  • DVGW W 290 Trinkwasserdesinfektion –Einsatz- und Anforderungskriterien
  • ZVSHK-Merkblatt Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen, Oktober 2004

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